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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite, spätes 18. Jahrhundert; vermutlich Anfang des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Errichtung des Nachbarbaus überformt. Rähmkonstruktion in lebhafter, symmetrischer Verstrebung, der Eingang zentral an der Straßenseite angeordnet, Krüppelwalmdach; die zwischen Rähm und Schwelle kräftig hervorstehenden, gekerbten Balkenköpfe ergeben den Eindruck eines klassizistischen Geschossgesimses. Besonders im Zusammenhang mit dem gleichgestalteten Nachbarbau von großer historischer und straßenbildprägender Bedeutung als erster Hof, der außerhalb des Ortskerns entstand.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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