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Verputztes, traufständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, Bestandteil eines ehemaligen Dreiseithofes, mit seitlich angebautem, überdachtem Hoftor. Der zweigeschossige Rähmbau auf massivem Sockel mit Satteldach und verschiefertem Giebel mit Kehlbalken bildet einen wichtigen, qualitätvollen, maßstabgebenden Blickpunkt in der Biegung der Straße Alt Niederhofheim.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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