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In seiner Gesamtheit erhaltener Hakenhof des frühen 18. Jahrhunderts. Das giebelständige, zweigeschossige Wohnhaus mit Satteldach ist ein Fachwerkrähmbau mit leichtem Geschossvorsprung, seitlich durch Holzgesims betont, Erdgeschoss massiv erneuert. Im Hofbereich traufständige, große Fachwerkscheune mit ehemaligem Stall (heute zu Wohnzwecken umgebaut) in lebhafter Verstrebung. Wichtiger Bestandteil des ablesbaren Scheunenrandes der Ortserweiterung auf den Liederbach zu nach dem Dreißigjährigen Krieg.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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