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Fachwerkscheune, im Kern 18. Jahrhundert mit massivem Stallteil und Giebel. Zugehörig der barocke Sandsteinpfeiler der Hofeinfahrt. Die Scheune belegt die historische Randsituation am Haingraben und ist daher wichtiges Zeugnis für die Entwicklungsgeschichte des Ortes. Vermutlich machte die Steigerung der Einwohnerzahl nach dem Dreißigjährigen Krieg die Vergrößerung des Ortskerns und somit Neubauten erforderlich.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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