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Der Nordost-Ecke des Rathauses schräg gegenüber gelegenes Fachwerkbürgerhaus; es ist giebelständig, dreigeschossig und hat eine sehr breite Ausdehnung. Auf der Giebelseite ist im 1. und 2. Obergeschoß ein Fachwerkgefüge sichtbar, das zwar nicht vollständig, aber mit seinen wesentlichen Bestandteilen auf das 16. Jahrhundert zurückgeht. Dazu sind die Eckpfosten mit sich überkreuzenden Kopf- und Fußbändern, die gekehlten Schwellen und die Knaggenverriegelung der äußeren Deckenbalken zu zählen. Das Mansardgiebeldach ist vermutlich durch nachträgliche Veränderung entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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