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Gründerzeitvilla von 1905, versteckt in dem großen zugehörigen Park mit altem Baumbestand gelegen. Verputzter Baukörper mit reicher Gebäudevariation, Sandsteingewände und Rustikaelemente, am Eck polygonales Türmchen mit geschweifter Haube. Qualitätvolles Beispiel der gründerzeitlichen Ausdehnung Schwalbachs.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen einschließlich einiger Altbäume, der freien zentralen Rasenfläche vor dem Haus, einem Pavillon und der geschwungenen Zuwegung teilweise mit naturalistischen Einfassungssteinen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |