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Verputzter, traufständiger Satteldachbau, Sockel und Erdgeschoss massiv erneuert, Fenster vergrößert. Obergeschoss in Rähmkonstruktion vermutlich des späten 18. Jahrhunderts, hier die gleichmäßige Reihung kleinformatiger Rechteckfenster erhalten. Der Bau ist Bestandteil der relativ dichten historischen Bausubstanz im Bereich der ehemaligen Oberpforte.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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