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Verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit zugehöriger Scheune. Mit diesem typischen Zweiseithof blieb der Scheunenrand als Begrenzung der historischen Ortslage im Norden kenntlich. Das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus mit Satteldach, nach der nahezu ungestörten kleinteiligen Fensteranordnung zu schließen, vermutlich in qualitätvoller Rähmkonstruktion.
Die traufständige Scheune in Fachwerkkonstruktion mit Ziegelausfachungen, teilweise massiv erneuert.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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