Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Neugotische Kapelle, gestiftet 1894 von Baumeister Joh. Elzenheimer III., am Platz der ehemaligen romanischen, im Bannkreis der Burg gelegenen Kirche. Kleiner Rechteckbau mit Apsis, Satteldach und offenem Glockendachreiter in Verlängerung der Giebelwand, spitzbogiger Eingang und kleine, spitzbogige Fenster. Die neugotische qualitätvolle Fresko-Ausmalung im Inneren stark zerstört, eine Josephsdarstellung und Rankenmotive an der Stirnwand zur Apsis erhalten.
Markante Position am ehemaligen Friedhofs-, jetzt Parkeingang.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |