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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, mit Platten verkleidet, steiles Satteldach. Kleinteilige Fensteranordnung, traufseitig erheblich überkragendes Obergeschoss, daher ist eine gut erhaltene Rähmkonstruktion des 17./18. Jahrhunderts zu vermuten. Rückseitig neuerer Anbau des 20. Jahrhunderts.
Seine Lage im Bereich der ehemaligen Ostpforte und des Zugangs zur Burg der Schwalbacher ist historisch von Bedeutung.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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