Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus auf massivem Sockel, Stube unterkellert, Satteldach. Traufseitige Geschossüberstände, hervorstehende Pfetten- und Balkenköpfe am Giebel und die im Bauwich freiliegende Konstruktion zeigen einen Rähmbau des letzten Viertels des 17. Jahrhunderts. Die qualitätvolle Eingangsüberdachung mit profilierten Säulen und Winkelhölzern vergleichbar dem Rathaus sowie den Portalen der Pfarrkirche Sulzbach (1660). Außerdem hat sich ein barocker Hoftorpfeiler aus Sandstein erhalten. Rückwärtig am Wohnhaus spätere Anbauten.
Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen udn städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |