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Giebelständiges, mit Platten verkleidetes Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen, Satteldach durch spätere Anbauten einhüftig. Fenster z.T. vergrößert, leichte giebelseitige Geschossüberstände. Die an der linken Traufseite freiliegende Konstruktion zeigt einen Rähmbau des späten 17. Jahrhunderts in einfacher Verstrebung und enger Pfostenstellung. Erdgeschoss massiv erneuert.
Zusammen mit Haus Hauptstraße 9 von raumprägender Wirkung im Straßenverlauf.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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