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Schmales, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus eines ehemaligen Zweiseithofes, ortsbildtypischer Bau, gelegen im zentralen Bereich an Kirche und der rechtwinkligen Krümmung der Hauptstraße. Im Eckständer (Straßengiebel links, OG) Jahreszahl 1665 erkennbar.
In seinem Bestand original erhaltener Rähmbau mit Geschossüberstand, kleinformatiger, leicht unregelmäßiger Fensterverteilung, dreizonigem Grundriss, Geschossteilung durch Holzgesimse.
Historisch und sozialgeschichtlich aussagekräftiger Bestandteil des einstigen Burgdorfes.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |