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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus, zweigeschossig mit erheblichem Geschossüberstand, Satteldach. Die in der originalen Größe weitgehend erhaltenen Fenster und hervorstehenden Pfettenköpfe sprechen für eine vermutlich gut erhaltene Rähmkonstruktion des späten 17. Jahrhunderts. Im alten Ortskern für das Straßenbild wichtiges zweizoniges Ernhaus auf hohem Sockel.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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