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Verputztes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite, das mit seinem Giebel den kleinen Platz hinter dem historischen Rathaus mitbestimmt. Mit Satteldach, am Giebel sichtbaren Pfettenköpfen und wenig veränderten Fenstern ist es ein qualitätvoller Rähmbau der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |