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Zwei nach einer Sanierung 1982/84 als Einheit zusammengefasste Fachwerkhäuser des 17. und 18. Jahrhunderts, ehemaliger sog. Meyerhof.
Über teilweise massiv erneuertem Erdgeschoss qualitätvolle Rähmkonstruktion mit starken Hölzern, profilierter Schwelle, regelmäßiger Anordnung geschosshoher, z.T. gekrümmter Streben, Andreaskreuze in den Brüstungsgefachen. In Teilbereichen, insbesondere an dem zwerch eingeschobenen, schmalen Anbau, sind Mannfiguren der Mitte des 17. Jahrhunderts mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern vorhanden. Inschrift über alter Haustür: ANO 1657 PR. Sanierung unter gewissenhafter Wahrung alter Bausubstanz und rücksichtsvollen Anbauten wie erneuerter Außentreppe und Balkon.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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