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Wohn- und Geschäftshaus, zweigeschossig mit massiv erneuertem Erdgeschoss, Satteldach. Fachwerkobergeschoss der Mitte des 18. Jahrhunderts mit regelmäßiger Stellung geschosshoher, gekrümmter Streben. Giebelseitiger Ladeneinbau um 1930. In Proportionen und Lage wichtiger, platzrahmender Bau des historischen Ortskerns am ehemaligen Rathaus.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |