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Zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau, dessen steiles Dach ein hohes Baualter vermuten ließ; eine 1987 durchgeführte dendrochronologische Untersuchung ergab als Fälldatum für das Holz der ältesten Gebäudeteile 1366, von Umbauten 1556 und 1674. Weitere Veränderung erfolgten im 19. Jahrhundert. Trotz dieser Umbauten gehört das Gebäude zu den ältesten in Butzbach und hat allein schon aufgrund dieser Tatsache herausragende geschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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