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Schmales, verputztes Fachwerkwohnhaus des 17./18. Jahrhunderts in unmittelbarer Kirchennähe. Giebelständige, zweigeschossige Rähmkonstruktion auf massivem Sockel, Geschossteilung durch Holzgesimse, weitgehend originale Fenstergrößen, Satteldach, seitlich störender Anbau. Den historischen Ortskern um Kirche und Rathaus mitbestimmender Bau.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |