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Das katholische Gemeindehaus, ein großvolumiger, giebelständiger Bau des 18. Jahrhunderts mit Krüppelwalm, setzt einen städtebaulichen Akzent im ehemaligen Randbereich des Ortes. Der harmonisch proportionierte, verputzte Massivbau mit Sandsteingewänden und axialer Fensterteilung der Fassade ist ebenso baukünstlerisch und ortshistorisch von Interesse.
Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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