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Die Gesamtanlage ist das Kernstück der historischen Entwicklung Sulzbachs. Sie umfasst die evangelische Pfarrkirche, den alten Kirchhof und einen Teil des alten Friedhofs, den Fronhof (Fronhofstraße 16) und das Anwesen Platz an der Linde 5 mit angrenzenden Gartengrundstücken sowie die geschlossen erhaltene Hofreite Kirchstraße 6. Einbezogen ist auch der Stichel, der Fußweg entlang der historischen Ortsbefestigung.
Der Platz unter der Linde war im Mittelalter Tagungsort des Dorfgerichtes, das sogar die Hochgerichtsbarkeit ausübte und des Marktgerichtes für die Sulzbacher Mark. Von besonderer Bedeutung ist der Fronhof, die älteste in Sulzbach nachweisbare Hofstätte. Die heute auf dem Grundstück stehenden Gebäude stammen zum Teil aus dem 17. Jahrhundert.
Der alte Kirchhof war seit dem hohen Mittelalter kontinuierlich belegte Begräbnisstätte des Dorfes. 1836 wurde er erweitert und mit einer Umfassungsmauer versehen, 1951 geräumt und zur Grünanlage gestaltet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |