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An der Einmündung dieser beiden Straßen ist die historische Dorfstruktur Sulzbachs noch in besonderem Maße erfahrbar.
Die Gesamtanlage umfasst die Anwesen Hauptstraße 36, 38, 40, 44, 46 und die Wohnhäuser 39, 41. Außerdem Oberschultheißereistraße 1 und 2.
Vorherrschend ist die Bebauung mit typischen mitteldeutschen Hofreiten, wobei man hier besonders gut die Variationsmöglichkeiten aufgrund des Grundstückszuschnitts beobachten kann. Die zweistöckigen, meist verputzten Fachwerkwohnhäuser stehen giebelständig zur Straße, die Scheunen traufständig, den Hof zur Gartenseite hin abgrenzend. Die Hofreiten Hauptstraße 39 und 41 wurden später vergrößert, die klassizistischen Wohnhäuser traufständig errichtet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |