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Villa Höhfeldsches Haus, im Giebelmedaillon datiert "HL 1906".
Freistehendes, traufständiges Wohnhaus mit charakteristischer Wandgliederung im Wechsel von Putz und Backstein. Verkleidung des Sockels, Ecklisenen, geschwungene Umrahmungen der segmentbogigen Fenster und des geschweiften Giebels sowie das profilierte Kranzgesims mit deutschem Band in Backstein ausgeführt. In der Mitte der Straßenfront großes Zwerchhaus mit dekorativ getrepptem und rundbogig geschlossenem Giebel.
Gutes Beispiel eines Wohnhauses in der Formensprache der Neorenaissance.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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