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Das giebelständige Wohnhaus des Hakenhofes besitzt im vorderen Bereich unter Putz ein qualitätvolles Sichtfachwerk, das dendrochronologisch auf 1685 datiert wurde. Erdgeschoss massiv erneuert, Fensterveränderungen. Von historischer Bedeutung sind auf dem Hof zudem die Unterkellerung an der ehemaligen Fachwerkscheune mit Gewölbe des 17. Jahrhunderts und Sandsteingewänden sowie ein Türsturzbalken, jetzt am ehemaligen Pferdestall (mit preußischer Kappendecke); der Balken datiert und beschriftet 1657 DIE.SE.SC.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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