Evangelische Pfarrkirche von Westen
Grundriss, evangelische Pfarrkirche
Schnitt, evangelische Pfarrkirche
Innenraum, evangelische Pfarrkirche
Westportal, evangelische Pfarrkirche
Evangelische Pfarrkirche, Innenraum nach Westen
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Main-Taunus-Kreis
Sulzbach
  • Platz an der Linde 6
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 7
Flurstück: 41/2

Schlichter Saalbau des 18. Jahrhunderts mit integriertem, östlichem Chorturm des 11./12. Jahrhunderts. Der Turm möglicherweise bereits im 11. Jahrhundert Bestandteil einer Wehrkirchenanlage. Hoher Spitzhelm mit großen Gauben nach 1622. Um 1500 Anbau einer Apsis mit Rechteckfenstern und Halbkuppelgewölbe. Nach dem Brand des Kirchenbaues 1622 und einem Interimsbau von 1652 die heutige Kirche 1724/25 errichtet. Schiff in Bruchsteinmauerwerk mit einfachen Sandsteingewänden der rundbogigen Fenster und Türen, Datierung in Maueranker sowie Schlusssteinen des Nord- und Westportals. Die Überdachungen der Eingänge auf geschnitzten Holzsäulen mit Datierung 1660 vom Vorgängerbau.

Im Inneren im Erdgeschoss des Turms gebustes Kreuzgratgewölbe erhalten; in der Apsis Pforte mit spätgotischen Beschlägen, Sakramentsnische, Reste spätgotischer Wandmalereien.

Der Saal mit eindrucksvoller einheitlicher Ausstattung des 18. Jahrhunderts. Stuckierte Flachtonne 1724/25, den Raumeindruck bestimmen die zweiseitigen, zweistöckigen Emporen mit Brüstungsmalereien. Die untere Empore mit Szenen aus dem Leben Jesu, oben Apostel- und Heiligenfiguren, Orgelempore mit Darstellungen musizierender Engel. Stiftung des Altaraufbaus 1732. Die Orgel mit prachtvollem Prospekt wurde 1779-81 durch die Werkstatt Wegmann in Frankfurt gebaut, unter Verwendung einer älteren Orgel aus der Frankfurter Katharinenkirche (1626/27 Lorenz Ettlin, Esslingen); bildhauerischer Schmuck 1780/81 von Georg Friedrich Schnorr geschnitzt, mit älteren Ohren-Ornamenten und dem Frankfurter Adler von Israel Gellinger, 1682.

Spätbarocke Kanzel mit gedrehten Säulen und Schalldeckel, drittes Viertel 17. Jahrhundert, Pfarrstand um 1725. Vortragekreuz 1725. Glocke 1730 von Georg Schneidewind, Frankfurt.

Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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