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In seiner markanten Ecklage für das Ortsbild unverzichtbar ist das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus eines Vierseithofes. Über beide Geschosse gut erhaltener, konstruktiver Rähmbau auf niedrigem Sockel, rückwärtig späterer, angepasster Anbau, Satteldach. Die Konstruktion mit geschosshohen, naturwüchsigen Streben und Pfosten und einer Riegelreihe dendrochronologisch auf 1618 datiert. Alte Holzverbindungen sind die Verblattungen der Streben und Riegel. Eines der wenigen Häuser Sulzbachs, das den Stadtbrand 1622 überstand.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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