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Charakteristischer Vierseithof mit stattlichem Wohnhaus, Nebengebäuden und umschließender Bruchsteinmauer sowie überdachter Toranlage mit Sandsteingewänden.
Das zweigeschossige Wohnhaus in verputzter Rähmkonstruktion mit massiv erneuertem Erdgeschoss, Satteldach. Geschossüberstand und zweifache Übersetzung des Giebels lassen auf ein repräsentatives Sichtfachwerk um 1660 schließen. Ursprünglich im Besitz des Klosters Limburg an der Haardt. Historisches Zentrum der hochmittelalterlichen Limburger Grundherrschaft Sulzbach. Urkundlich erstmals erwähnt 1280, 1592 an Kurpfalz, 1650 bis 1803/06 an Kurmainz. Die gewachsene historische Einheit von Fronhof und Kirche ist Kern der hier ausgewiesenen Gesamtanlage.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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