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Gedenkstein für Philipp Jakob Cretzschmar, Sohn des lutherischen Sulzbacher Pfarrers Otto Cretzschmar, Mitbegründer der Senckenbergischen Gesellschaft in Frankfurt. Inschrift in handwerklich sauberer Steinmetzarbeit:
Philipp Jacb/Cretzschmar/geb. in Sulzbach a.T./11.6.1786/Arzt/Forscher/Lehrer/Urheber/der/ Pflege der Naturkunde/in/ Frankfurt/(? zerstört (4.5.1845)/ Gesegnet sein Andenken/Ihr Menschen/ heget Ehrfurcht vor dem/ Erhabenen/und beuget Euch/vor dem/ Unerforschlichen.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |