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Veteranen-Grabsteine mit Erinnerungstafeln, in einer Abteilung des alten Friedhofs am Stichel. Die Grabsteine haben ein einheitliches Aussehen und reichen zeitlich bis zum Ende des Ersten Weltkrieges zurück. Als örtliche Sonderform der Gattung Gefallenendenkmäler von Bedeutung, die Beisetzungen auch der jüngeren Zeit bedeuteten ein Verzicht auf die Familiengrabstätten zugunsten des Veteranen-Gräberfeldes.
Kriegerdenkmal für 1870/71 von 1876. Vom ehemaligen Kirchfriedhof neben die Veteranengräber auf dem Alten Friedhof versetzt. Auf hohem Sockel und Postament mit Inschriftfeldern stehender kurzer Obelisk mit Reliefs, spätklassizistisch streng gegliedert.
Die Objekte sind aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmäler ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |