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Verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite, um 1700, trotz störender Anbauten im Kern gut erhalten. Der zweigeschossige Rähmbau mit alter kleinformatiger Fensteranordnung ist besonders wichtig im Ensemble mit den Bauten Oberschultheißereistraße 1 und 2. An der Abzweigung zum ehemaligen Frankfurter Oberschultheißenhof markieren sie die historische Lage eines zweiten Ortszentrums.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |