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Zweigeschossiges, neoklassizistisches Bauernhaus mit integrierter Hofeinfahrt, um 1870. Gutes Beispiel eines bäuerlichen Wohnhauses des 19. Jahrhunderts, das mit profilierten Sandsteingewänden der großen Fenster, Gesimsband und rhythmisch wechselnden Fensterverdachungen im Obergeschoss Elemente repräsentativer Architektur übernommen hat.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |