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Schmales, giebelständiges Bauernhaus mit massiv erneuertem Erd- und Fachwerkobergeschoss, Satteldach. Aufgrund des rasterartigen Bildes und der Verstrebungsform, die den Eckpfosten nicht mehr im oberen Bereich abstrebt, um 1800 zu datieren.
Zugehörig die gleichzeitige Fachwerkscheune (zu Wohnzwecken umgebaut). Der Hof ist wichtiger Bestandteil der Gesamtanlage und charakterisiert die historische dörfliche Situation.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |