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Typischer, gut erhaltener Vierseithof des 18./19. Jahrhunderts mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus, durch das hohe, überdachte Hoftor und die langgestreckten Stallbauten mit Bruchsteinsockel und Fachwerkobergeschoss zur Straße geschlossen. Das konstruktive Fachwerk des Wohnhauses, durch Aufstockung leicht verändert, um 1800 zu datieren. Der Hof ist insgesamt von großer ortsbildprägender Wirkung im Nahbereich der Kirche.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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