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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus einer Hofreite. Die Rähmkonstruktion des 17./18. Jahrhunderts kenntlich am zweifachen Geschossvorsprung des Giebels. Auch traufseitig Geschossüberstand, hier noch kleinformatige Fenster, im Giebel störend vergrößert. Wichtiger Bestandteil der Gesamtanlage an der Abzweigung zum ehemaligen Oberschultheißenhof.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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