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Verputztes, traufständiges Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen auf Bruchsteinsockel, Satteldach. Im 19. Jh. seitliche Erweiterung mit integrierter Toreinfahrt, Giebelwand massiv erneuert. Rähmkonstruktion mit leichtem Geschossüberstand, durch Holzgesims markiert, und kleinformatigen Fenstern. Wie Fronhofstraße 9 bildet das Haus einen wichtigen historischen und für das Straßenbild wirksamen Markierungspunkt am Rande des alten Ortes.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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