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Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus eines ehemaligen Vierseithofes. Unter der Verkleidung mit Platten vermutlich qualitätvolle Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts vorhanden. Einer der wenigen erhaltenen historischen Bauten zwischen den beiden Gesamtanlagen Sulzbachs. Die örtliche Geschichtsforschung vermutet im Bereich des Hauses einen "Bornbrunnen" von 1450.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |