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Christiansmühle, vermutlich die mittelalterliche „Niedermühle". Erstmals erwähnt im Güterverzeichnis des Frankfurter Reichsschultheißen Rudolf von Sachsenhausen 1339. Im 17. Jahrhundert Eigentum der Grafen von Solms. Seit 1762 ist das Anwesen im Besitz der Familie Christian. Hauptgebäude im Erdgeschoss massiv, verputzt, im Obergeschoss Sichtfachwerkkonstruktion der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Veränderung des Giebeldreiecks um 1800. Klare rasterartige Verstrebung mit enger Pfostenstellung. Stall- und Scheunenbauten jeweils mit Fachwerkobergeschoss des 18./19. Jahrhunderts. Vor der vierseitigen Hofanlage mit überdachter Toreinfahrt eine mächtige, ca. 300jährige Kastanie, als Naturdenkmal geschützt; der gesamte Komplex ist als Sachgesamtheit zu bezeichnen.
Das Objekt ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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