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Gesamtanlage historischer Ortskern
Hintergasse 1-15, 2-4
Kirchstraße 1-15, 2-10, 26-44
Londorfer Straße 1-7, 2-4
Marktstraße 1-15, 4-20
Nordecker Straße 3-23, 2-8
Rahmengasse 2-4
Rheingasse 1-9, 2-22
Schulstraße 1-5, 4-8
Treiser Straße 1-25, 2-30
Totenhäuser Weg 2
Zahlgasse 1-5, 2-6
Wie aus dem Plan der Gesamtanlage und dem Stadtgrundriss von Walbe ersichtlich, wurde die ehemals stark befestigte Stadt als nahezu regelmäßiges Viereck angelegt, das von den Hauptstraßenzügen in nordsüdlicher sowie ostwestlicher Richtung geteilt und durch annähernd parallele Nebenstraßen erschlossen wird.
Im oberen Teil des von Norden nach Süden führenden Hauptverkehrsweges lag der Markt, der dieser Straße ihren heutigen Namen gab, als Zentrum der Siedlung mit dem Zugang zum Kirchhof. Zweiter Ortsmittelpunkt war der Brunnenplatz im Verlauf der heutigen Kirchstraße, der früheren Borngasse, der vermutlich auch die Funktion eines Festplatzes hatte und an dessen Rand das erneuerte Backhaus steht.
Die orts- und siedlungsgeschichtlich gleichermaßen bedeutende Stadtanlage, die den größten Teil des historischen Ortskerns innerhalb der ehemaligen Befestigung umfasst, wird durch die Schulstraße, die Hainmauergasse, die Londorfer Straße und die Rahmengasse begrenzt und besteht im Wesentlichen aus Fachwerkbauten des 18. und 19. Jahrhunderts, die bis heute ein weitgehend geschlossenes städtisches Gesamtgefüge bilden.
Lediglich die durch Neu- und Umbauten veränderten Bereiche, insbesondere im südöstlichen Teil an Londorfer Straße und Rahmengasse, wurden ausgegrenzt. Die Erscheinung der mittelalterlichen Stadt blieb in Bezug auf Maßstab und Parzellenstruktur jedoch bewahrt.
Einen Eindruck des ursprünglichen Ortsbildes vermittelt ein aus dem 17. Jahrhundert stammender Stich von Merian. Seine Darstellung offenbart allerdings einen Widerspruch: Während dort die Kirche ungefähr im Zentrum des Ortes inmitten der Häuser liegt, zeigt der Stadtplan - ähnlich wie in Lich - eindeutig die Randlage des in die Befestigungsanlage integrierten dominierenden Bauwerks. Diese nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende "Korrektur" wurde vom Meister vermutlich aus bildgestalterischen Gründen vorgenommen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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