Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Abseits der Straße nach Nordeck, ungefähr 300 m vom nördlichen Ortsausgang entfernt, liegt der rund 1700 qm große Friedhof der ehemaligen, seit dem Jahre 1838 bestehenden und zum Provinzialrabbinat Oberhessen gehörenden selbstständigen jüdischen Gemeinde. Obwohl urkundlich nicht nachgewiesen, waren Juden sicherlich wesentlich früher im Ort ansässig. Lediglich für das 19. Jahrhundert existieren statistische Daten: Zwischen 65 und 81 Einwohner jüdischen Glaubens lebten zu dieser Zeit in Allendorf. Der Friedhof ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |