Rahmengasse
Hainmauergasse, Reste der Stadtbefestigung
Erhaltener Flankenturm an der Schulstraße
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Gießen, Stadt und Landkreis
Allendorf / Lumda
Allendorf a. d. Lumda
  • Rahmengasse
  • Schulstraße
  • Londorfer Straße 12
  • In der Brunnengaß
Sachgesamtheit Stadtbefestigung
Flur: 1
Flurstück: 111, 1122/1, 1123/2, 1125/1, 1126, 1131/2

Im Stadtgrundriss ist der Verlauf sowohl der in Teilen erhaltenen als auch der abgebrochenen, ursprünglich durch einen Graben gesicherten Stadtmauer noch deutlich ablesbar. Sie war, wie der Stich von Merian zeigt, mit vier Türmen verstärkt. Mauerreste haben sich im Norden entlang der Schulstraße, im Westen bis zur Treiser Straße, im Osten entlang der Hainmauergasse und im Süden im Zuge der rückwärtigen Einfriedungsmauern der Hofreiten entlang der Rahmengasse erhalten. Im Osten dokumentieren zudem die alten Flurbezeichnungen „die Pfort" (W), „vor dem Pförtchen" (O) und „vor dem Obertor" (N) die Lage der Tortürme. Diese hatten, wie wohl auch das südliche Tor im Zuge der Climbacher Straße, der heutigen Bahnhofstraße, rechteckige Grundrisse. Das sicher imposanteste und aussagekräftigste Relikt der Befestigungsanlage ist der in voller Höhe erhaltene, aus dem 15. Jahrhundert stammende, runde Flankenturm in der Nordwestecke des Mauerzuges. Seine mittlerweile erneuerte Welsche Haube stammt aus dem Jahr 1569. In etwa acht Metern Höhe liegt die Tür des Turmes, die von dem um seine Innenseite geführten Wehrgang über eine Leiter zu erreichen war. Die Tür hat ein gefastes Gewände und einen auf geschweiften Konsolsteinen aufliegenden Sturz. Die noch zu erkennenden Anschlüsse an der Außenwand des Turmes, der eine Höhe von ca. 14 Metern und einen Durchmesser von ca. sieben Metern aufweist, und der in der Darstellung Merians noch einen spitzen Helm trägt, lassen auf die Abmessungen der Stadtmauer zumindest an dieser Stelle schließen: Sie war rund 1,75 Meter stark und, vom jetzigen erhöhten Gelände gemessen, etwa 4 Meter hoch. In die Befestigungsanlage einbezogen war der nördliche Teil der Kirchhofsmauer und auch die Kirche, deren Turm alle anderen Gebäude der Stadt überragte.

Die erhaltenen Mauerreste, der Turm sowie die überbauten Fundamente der abgebrochenen Mauer sind Kulturdenkmäler im Sinne einer Sachgesamtheit aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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