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Im Jahr 1902 in der für die Jahrhundertwende typischen Ausführung über T-förmigem Grundriss errichtetes Empfangsgebäude aus zweifarbigem Ziegelmauerwerk. Der straßenseitige Eingang befindet sich in der symmetrischen Fassade des repräsentativen risalitartigen Querbaus. Das mit einem Satteldach ausgestattete Gebäude zeigt segmentbogig überfangene Fenster, einen durchlaufenden Ornamentfries an der Brüstung des Obergeschosses sowie nutungsähnliche Zierbänder im Erdgeschoss als Gestaltungselemente. Das Gebäude an der Strecke Londorf-Lollar ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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