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Gießen, Stadt und Landkreis
Allendorf / Lumda
Allendorf a. d. Lumda
  • Bahnhofstraße 2
  • Bahnhofstraße 4
Flur: 1
Flurstück: 140/5

Wohnhaus auf rechteckigem Grundriss mit seitlich anschließendem, zweiteiligen Anbau. Das an einer ortsbildprägenden Stelle stehende, mit der Giebelseite zur Bahnhofstraße orientierte, doch von der Traufseite her erschlossene Fachwerkhaus ist das laut neuer Schnitzinschrift in den Jahren 1820 und 1978 erneuerte, vom Stadtbrand 1728 verschont gebliebene Haus des Rentmeisters, dem die Oberaufsicht über Stadt und Rat oblag. In seiner jetzigen Erscheinungsform lässt es sich hinsichtlich seiner Proportionen immer noch als Bau des 18. Jahrhunderts erkennen. Die Strebeformen des Fachwerks sowie die Gestaltung von Haustür und Fensteröffnungen weisen jedoch eindeutig in das 19. Jahrhundert. In ursprünglicher Form erhalten ist unter anderem wohl der Bereich von Schwelle und Rähm mit seinen Profilierungen, den gerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen. Wichtiger Bestandteil ist außerdem die sicher erst später verglaste, zweiflügelige Hauseingangstür mit palmettenverziertem originalen Beschlag. Das Querholz ist profiliert, die in der Höhe gegliederte Mittelsäule hat Sockel und Kapitell und ist mit Diamantierungen geschmückt. Biedermeierliches Dekor tragen die unteren Füllungen in Form von ovalen Medaillons mit Blumenschalen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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