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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus, das Teil einer geschlossenen Baugruppe auf der westlichen Seite der Korngasse ist; das Holzgefüge des verputzten Baus mit deutlich sich abzeichnenden Geschoßversätzen ist weitgehend ungestört von neueren Eingriffen. Eine dendrochronologische Untersuchung von 1987 ergab als Fälldatum für das verwendete Bauholz 1578. Der Dachstuhl stammt allerdings aus dem 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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