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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts in städtebaulich wichtiger Lage an der Ecke zur Hintergasse. Das mit einem hohen Natursteinsockel ausgestattete Haus ist im Erdgeschoss durch den Einbau querformatiger Fenster verändert. Auch die schwächeren Hölzer dieses Bereiches deuten auf eine Erneuerung, vermutlich bereits im 19. Jahrhundert. Im Obergeschoss zeigt das Haus weitgehend originalen Bestand. Hier finden sich mit Schnitzereien verzierte Kopfwinkelhölzer, schräg gestellte Streben an den Eckständern sowie zwei an die Stuhlsäulen angefügte, nach innen gerichtete Streben im Giebel. Rähm und Schwelle sind profiliert. Der giebelseitige Bundständer ist durch zwei schräg gestellte Fußstreben betont. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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