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Schmales, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf extrem schmaler Parzelle. Das dreigeschossige, durch eine linksseitige Eingangstür erschlossene Haus weist die gleichen Konstruktionsmerkmale wie das wohl gleichzeitig entstandene, rückwärtig angebaute Wohnhaus Treiser Straße 20 auf. Bemerkenswert ist dabei vor allem die aus der knappen Hausbreite resultierende enge Ständerstellung in der Giebelmitte und der Verzicht auf die in dieser Zeit üblichen Kopfwinkelhölzer zur Versteifung des Anschlusses von Ständer und Rähm. Das durch zwei Fensterachsen und schräg gestellte Streben gegliederte Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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