Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Lang gestrecktes, aus zwei Gebäudeteilen bestehendes Fachwerkwohnhaus. Während der vordere, mit einem niedrigen Sockel ausgestattete Bau mehrere Bauphasen zeigt, hat der hintere Teil seine ursprüngliche Gestalt weitgehend bewahrt. Symmetrisch aufeinander bezugnehmende Streben mit Gegenstreben im Obergeschoss, die durch Profile verzierte Gebälkzone zwischen den Geschossen, der straßenseitige Eingang und nicht zuletzt der höhere Sockel charakterisieren diesen Gebäudeabschnitt. Wegen seiner Bedeutung für das Erscheinungsbild der Hintergasse ist das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |