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Voluminöses, breit gelagertes Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts an einer schmalen Verbindungsgasse zwischen Hinter- und Rahmengasse. Der laut Informationstafel ehemals landgräfliche Lehenshof weist Brandspuren an den Balken auf. Auch anhand der wuchtigen Strebefiguren im Erdgeschoss und aufgrund der gesamten Proportionierung ist das Haus eindeutig vor den Stadtbrand von 1728 zu datieren. Das Dachgeschoss des ehemaligen Einhauses wurde im 19. Jahrhundert oder später erneuert, die Fensteröffnungen vergrößert und ihre Anordnung in der Fassade geändert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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