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Der vor Hintergasse 9 am Straßenrand stehende Ziehbrunnen mit runder, bruchsteingemauerter Fassung ist neben dem Brunnen in der Kirchstraße und der Pumpe an der Straßenecke Marktstraße/Rheingasse der dritte erhaltene öffentliche Brunnen des Ortes. Wie der Stadtplan Heinrich Walbes zeigt, befanden sich zwei weitere vor dem Haus Treiser Straße 8 und in der Nordecker Straße bei Haus Nr. 7, so dass innerhalb der Stadt eine annähernd gleichmäßige Wasserversorgung gewährleistet war. Die Brunnenteile aus der Bauzeit sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |