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Zweizoniges, traufständiges Fachwerkwohnhaus. Das noch aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammende, mit einem hohen Bruchsteinsockel ausgestattete Haus hat seitlich angeordnete Nebengebäude. Während das rechte, das ursprünglich weiter in den Straßenraum ragte, als Wohnhaus in Klinkerbauweise erneuert und unter einem gemeinsamen Dach mit dem Haupthaus zusammengezogen wurde, hat sich das linke, das sich nach hinten gemäß dem leicht gekrümmten Straßenverlauf verjüngt, in seiner ursprünglichen Erscheinung erhalten. Wichtige Konstruktions- und Gestaltungsmerkmale des Hauptbaus sind die in beiden Geschossen symmetrisch ausgebildeten, weit ausgreifenden Streben mit Gegenstreben und kurzen Halsriegeln. Die Fensteröffnungen sind in ihrer bauzeitlichen Anordnung weitgehend beibehalten. Das Gebäude ist wegen seiner für das Straßenbild wichtigen Funktion von städtebaulicher Bedeutung sowie wegen seines außergewöhnlich dichten und ausdrucksvollen Fachwerkbildes von hohem baukünstlerischem Wert. Es ist, einschließlich des angrenzenden Nebengebäudes, Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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