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Breit gelagertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus in straßenbildprägender Position. Der kurz vor der Einmündung der Rheingasse gelegene, seitlich einsehbare Bau ist an eine voluminöse, trauf-seitig zur Straße orientierte Scheune angereiht und bildet zusammen mit dem Anwesen Kirchstraße 1 eine noch ungestörte, die ursprüngliche Straßenflucht dokumentierende Abfolge auf der östlichen Seite der unteren Kirchstraße. Das vermutlich in mehreren Bauphasen errichtete Gebäude zeigt straßenseitig das Erscheinungsbild des 19. Jahrhunderts mit einer systematischen Hölzeranordnung ohne Schmuckformen und einer ehemaligen Gliederung durch zwei paarweise Fensterachsen beidseitig des Eingangs. Das Gebäude ist einschließlich der Scheune aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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